Alle ursprünglich förderfähigen Adressen haben die Möglichkeit, sich einen kostenlosen Glasfaseranschluss durch die mitteldeutsche IT ins Gebäude verlegen zu lassen. Hierfür genügt die Einverständniserklärung durch den Grundstückseigentümer. Ohne eine solche Erklärung hat die mitteldeutsche IT keine Möglichkeit auf Privatgrund Leitungen zu verlegen. Unterhalb der Übersichtskarte der Bauabschnitte finden Sie die Nutzungsvereinbarung und andere wichtige Dokumente zum Download. Alle Adressen, die außerhalb der ursprünglichen Förderung liegen, also auch privatwirtschaftlich erschlossene Haushalte, bekommen den kostenlosen Glasfaseranschluss bis ins Haus nur bei Buchung eines entsprechenden Tarifes zur Versorgung mit Bandbreite über die neue Infrastruktur. Sollte noch kein Tarif gebucht werden können, wird entweder ein individuelles Angebot für den Anschluss erstellt oder die mitteldeutsche IT bereitet den späteren Glasfaseranschluss im Rahmen der Bauarbeiten so gut es geht vor.